Rechtliche Grundlagen
Einflüsse des Bundesgesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichtes sowie des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf die Arbeit der Standesbeamten
Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Drittes Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (3. PStRÄndG)
Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
Registermodernisierungsgesetz (RegMoG)
Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedener Aspekte des Internationalen Adoptionsrechts (in weiten Teilen ein Begleitgesetz zur EU-Apostillen-Verordnung 2016/1191)
Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts
Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (u.a. § 39a PStG Bescheinigung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft)
Zweites Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner
Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB – Behördliche Vaterschaftsanfechtung –
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Artikel 48 EGBGB – Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Namensrecht:
Dreifach-Familiennamen in der Ehe weiterhin nicht zulässig.
Reform des Personenstandsrechts. Wesentliche Zielsetzungen sind:
Ausschließliche Beurkundung der Personenstandsdaten in elektronischen Registern mit Übergangsfrist bis 31.12.2013. Umfassende elektronische Kommunikation zwischen Behörden und weiteren Nutzern. Reduzierung von Registerdaten. Einsparung von Kosten, Wegen und Papier.
Mehr Zuständigkeiten für die Standesämter. Weiter verbesserter Bürgerservice.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Deutschland darf seinen Staatsbürgern nicht die Anerkennung des Nachnamens verweigern, der in einem anderen Geburts- und Wohnsitz-Mitgliedsstaat bereits eingetragen wurde.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Namensrecht.
Künftig kann auch der Ehename aus einer früheren Ehe zum gemeinsamen Ehenamen in einer neuen Ehe erklärt werden (Gesetz seit 12.02.2005 in Kraft).
Begründung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften durch Bundesgesetz.
Übertragung auf die Standesbeamten wird Angelegenheit der Länder.
Seit 1. Januar 2012 in allen Bundesländern umgesetzt.
Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes.
Einführung der „doppelten Staatsangehörigkeit“ für Ausländerkinder; d.h., zusätzlicher Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für Kinder ausländischer Eltern bei Geburt in Deutschland.
Reform des Ehe-, Kindschafts- und Pflegschaftsrechtes.
Gleichstellung der nichtehelichen mit den ehelichen Kindern; ferner Änderungen des Sorgerechtes mit Auswirkungen auf die Namenserteilung für Stiefkinder; konkrete Prüfung vermuteter „Scheinehen“, Aufhebung des Aufgebot-Aushanges und mehrerer Eheverbote.
Reform des Namensrechtes für Ehegatten und Kinder.
Umfassende Änderungen in diesem Bereich.
Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG).
Erweiterte Namenserklärungsrechte für Aussiedler.
Inkrafttreten der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zum Namensrecht für Ehegatten und Kinder.
Bisherige Automatik zum Vorrang des Namens des Mannes als Ehenamen bei Nichteinigung der Verlobten ist verfassungswidrig.
Erhebliche Auswirkung auf Familiennamen der Ehegatten und deren Kinder.
Umfassende Kodifikation des Internationalen Privatrechts in Deutschland.
Grundlegende Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).